Ich biete Beratung, Diagnostik und Therapie bei folgenden Störungsbildern
Die häufigsten Fragen beantwortet.
Termine werden nur nach telefonischer Vereinbarung vergeben. Während den Therapiezeiten kann ich keine Anrufe annehmen, daher bitte ich Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Ja, für die Therapie benötigen Sie einen Verordnungsschein vom Kinderarzt, HNO, Zahnarzt, Kieferorthopäden, Praktischen Arzt oder Neurologen. Nähere Infos entnehmen Sie von der Website der jeweiligen Krankenkasse.
Ich bin Wahllogopädin, d.h Sie können die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung (50-80%) einreichen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse!
Bleiben Sie informiert.
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