Ich biete Beratung, Diagnostik und Therapie bei folgenden Störungsbildern
Die häufigsten Fragen beantwortet.
….. nach telefonischer Vereinbarung. Da ich während den Therapiezeiten keine Anrufe annehmen kann, bitte ich Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Ja, für die Therapie benötigen Sie einen Verordnungsschein vom Kinderarzt, HNO, Zahnarzt, Kieferorthopäden oder Praktischen Arzt.
Sie benötigen Tipps zur Förderung der Sprach-Sprechentwicklung Ihres Kindes? Sie arbeiten in einem sprechintensiven Beruf und benötigen Hilfestellung zur Gesunderhaltung Ihrer Stimme ?
Dann können Sie sich einen Termin vereinbaren- hierfür benötigen Sie keinen Verordnungsschein
Einige Krankenkassen haben die Bewilligungspflicht zur Zeit ausgesetzt. Bei der SVS muss die Verordnung bewilligt werden. Nähere Infos entnehmen Sie von der Website der jeweiligen Krankenkasse.
Ich bin Wahllogopädin, d.h Sie können die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung (ca.50-80%) einreichen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Bleiben Sie informiert.
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